Zusammengefasst: Wenn du eigenes Einkommen hast, musst du – unter Berücksichtigung gewisser Freibeträge – eine Steuererklärung abgeben. Das Finanzamt kann auch unabhängig von deiner Situation explizit eine Steuererklärung anfordern. Üblicherweise musst du die Steuererklärung in den ersten sieben Monaten des Folgejahres einreichen.
Grundsätzlich kann jeder freiwillig eine Steuererklärung abgeben (zum Beispiel, wenn du Rückerstattungen für getätigte Ausgaben im Rahmen eines Studiums erwartest). Verpflichtend ist dies jedoch, wenn du selbstständig bist, eine Photovoltaikanlage betreibst, mehrere Minijobs gleichzeitig hast und dein jährlicher Arbeitslohn über dem Freibetrag (aktuell: EUR 12.250 für Singles) liegt. Zudem musst du beim Bezug von Lohnersatzleistungen (z.B. Kurzarbeitergeld) über EUR 410 im Jahr ebenfalls eine Steuererklärung abgeben. Verheiratete Personen können aufgrund der Steuerklasse des Ehepartners ebenfalls zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet sein. Kapitalerträge, die nicht mit der Abgeltungssteuer abgegolten wurden (z.B. Zinsen auf Auslandskonten), sowie nicht versteuerte Einkünfte aus anderen Einkommensquellen (Mieten, Renten) über dem Freibetrag von EUR 410 hinaus, verpflichten ebenfalls zur Abgabe einer Steuererklärung.
Deine Steuererklärung musst du üblicherweise bis zum 31. Juli des Folgejahres einreichen. Fällt der 31. auf einen Sonntag, gilt der nächste Werktag als Fristende. Sollte die Frist nicht ausreichen, kannst du formlos eine Verlängerung beantragen. Falls du für die Steuererklärung einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein beauftragst, verlängert sich die Standardfrist auf Ende Februar des Folge-Folgejahres. Für die freiwillige Steuererklärung hast du übrigens vier Jahre nach dem betreffenden Steuerjahr Zeit.
Absetzbar – das heißt steuermindernd – sind vor allem die Werbungskosten. Alle im Zusammenhang mit deinem Beruf getroffenen Ausgaben kannst du hier angeben, z.B. die Fahrkosten zur Arbeitsstelle oder Fortbildungskosten.
Zudem kannst du über den Punkt “Sonderausgaben” weitere (private) Ausgaben absetzen. Das Finanzamt akzeptiert unter anderem die Krankenversicherungsbeiträge, Spenden, Rentenversicherungskosten, Unterhaltszahlungen sowie Kitagebühren und Ausgaben für das Erststudium.
Im Einzelfall kannst du beim Punkt “Außergewöhnliche Belastungen” Ausgaben z.B. im Rahmen der Pflege eines nahen Angehörigen geltend machen. Auch Katastrophenschäden (z.B. die notdürftige Reparatur des Daches nach einem Sturm) oder Krankheitskosten (z.B. eine Beinprothese) fallen unter diesen Punkt und können die Steuerlast senken.
Zu guter Letzt kannst du unter dem Punkt “Steuerermäßigungen” bestimmte Dienstleistungen ebenfalls steuermindernd geltend machen (z.B. die Modernisierung der Heizungsanlage).
Für deine erste Steuererklärung benötigst du mindestens deine Steuer-ID. Falls du diese nicht mehr findest, kannst du dich einfach beim für dich zuständigen Finanzamt melden. Als Arbeitnehmer benötigst du deine Jahreslohnsteuerbescheinigung oder alle monatlichen Lohnbescheinigungen des betreffenden Jahres. Bist du selbstständig, musst du ggf. eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen (alle deine Ein- und Ausgaben dokumentiert) oder eine Bilanz vorlegen (in der Regel erfolgt dies über den Steuerberater).
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Bitcoin und andere Kryptowährungen musst du grundsätzlich mit dem persönlichen Steuersatz versteuern.